Sanierungskonzept erstellen
Ein Sanierungskonzept gemäß IDW S6 und höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dient als belastbare Grundlage für anstehende Finanzierungsentscheidungen. Nachdem wir die Ausgangssituation analysiert und bewertet haben erstellen wir das Sanierungskonzept für Sie und stimmen dieses gemeinsam mit Ihnen ab. Im Anschluss kann die Verhandlung von finanzwirtschaftlichen Maßnahmen eingeleitet werden – Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Ausgangssituation analysieren und bewerten
Liegen alle relevanten Daten vor, prüfen wir zunächst mögliche Insolvenztatbestände, das Geschäftsmodell und die strategische Ausrichtung. Gesellschaftsrechtliche, organisatorische und finanzwirtschaftliche Verhältnisse werden klar und übersichtlich dargestellt, Prozesse und Organisationsstrukturen sowie Investitionen hinterfragt, mitarbeiterrelevante Daten erhoben und das Führungssystem analysiert. So erhalten Sie ein präzises Bild über Krisenursachen und Krisenstadium. Sofortmaßnahmen können bereits jetzt eingeleitet werden.
Sanierungskonzept erstellen
Neben einem Leitbild des sanierten Unternehmens und einem Sanierungsplan enthalten unsere Sanierungskonzepte stets einen integrierten Finanzplan (GuV, Bilanz, Liquidität). Auch eine Empfehlung für eine schlagkräftige Organisation zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und eine zusammenfassende Einschätzung sind standardmäßig enthalten.
Sanierungskonzept abstimmen, präsentieren und abschließen
Liegt das Sanierungskonzept als Entwurf vor, stimmen wir Inhalte, Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Sanierungskonzeptes mit Ihnen ab, bevor wir eine gutachterliche Stellungnahme (vorläufig oder abschließend) abgeben. Gerne präsentieren und erläutern wir einen Extrakt aus dem Sanierungskonzept auch den beteiligten Finanzierern.
Sofortmaßnahmen einleiten
Wir warten natürlich nicht bis zum Abschluss des Sanierungskonzeptes, bis wir Ihnen Maßnahmen zur Bewältigung der Krise empfehlen. Sofern wir auf Themen stoßen, die u. E. sofort angegangen bzw. umgesetzt werden sollten, werden wir Ihnen dies darlegen und ggf. die Einleitung der Umsetzung unterstützen bzw. sicherstellen.
Finanzwirtschaftliche Maßnahmen verhandeln bzw. Verhandlungen unterstützen
Eine gutachterliche Stellungnahme zur Sanierungsfähigkeit kann nur dann positiv sein, wenn das Unternehmen u. a. für den Betrachtungszeitraum (2 Jahre bzw. länger) ‚durchfinanziert‘ ist. Dies bedingt, dass erforderliche finanzwirtschaftliche Maßnahmen mit einer überwiegenden Erfolgswahrscheinlichkeit umgesetzt werden können. Dazu müssen oft bereits während der Erstellung des Konzeptes intensive Verhandlungen mit bestehenden bzw. ggf. zusätzlichen Finanzierungspartnern geführt werden. REM verfügt über ein vertrauensvolles Verhältnis zu Banken und Finanzierern. Wir unterstützen Sie intensiv bei den Gesprächen und Verhandlungen und organisieren ggf. die gesamte Kommunikation.